Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat laut einem Zeitungsbericht einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt, um die Häufigkeit und Dauer solcher Beschäftigungsverhältnisse zu begrenzen. "Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig", zitiert das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Donnerstag) aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts. Bis zu dieser Gesamtdauer solle die Befristung künftig nur noch einmal statt dreimal verlängert werden können.
"Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristen", lautet ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs aus dem Arbeitsministerium.
"Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten", sagte Arbeitsminister Heil den Zeitungen. Für Beschäftigte, vor allem Berufseinsteiger, bedeuteten sachgrundlose Befristungen Unsicherheit und oft weniger Einkommen. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, erklärte Heil: "Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, Befristungen deutlich zurückzudrängen. Das setze ich jetzt mit dem Gesetzentwurf um."
Ob die Reform bis zur Bundestagswahl am 26. September zu schaffen ist, ist allerdings offen. Die Befristung von Arbeitsverträgen war in den Koalitionsgesprächen nach der Bundestagswahl 2017 einer der strittigsten Punkte zwischen Union und SPD.
Der Arbeitsminister betonte: "Sachgrundlose Befristungen sollen durch eine kürzere Dauer und eine klare Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht waren." Befristungen mit Sachgrund - zum Beispiel Elternzeitvertretungen oder Auftragsspitzen - sollten nicht mehr endlos gelten. "Wir gehen also auch gegen endlose Kettenbefristungen vor", sagte Heil.
Um Kettenbefristungen zu vermeiden, sollen laut dem Gesetzentwurf befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt werden. Wenn Beschäftigte als Leiharbeiter im Unternehmen tätig waren, sollen nach den Plänen Heils bei ihnen diese Zeiten auf die Höchstdauer angerechnet werden. Die vorgeschlagenen Regelungen würden sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für die Privatwirtschaft gelten, erklärte der Bundesarbeitsminister. Das Gesetz soll nach den Plänen aus Heils Ministerium zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.