Karlsruhe (epd). Der wegen der Mietpreisexplosion vom Land Berlin eingeführte Mietendeckel ist verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied, war das Land Berlin gar nicht befugt, die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Mieten in der Bundeshauptstadt zu erlassen. (AZ: 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20) Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, bleibe den Ländern für eine Gesetzgebungsbefugnis kein Raum, erklärten die Karlsruher Richter, die die gesetzlichen Regelungen damit für nichtig erklärten.
Damit hatte der von 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP sogenannte abstrakte Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht Erfolg. Da der Bundesgesetzgeber die Miethöhe für ungebundenen, also nicht preisgebundenen Wohnraum abschließend geregelt habe, dürfe der Landesgesetzgeber hier nicht mehr neue Gesetze erlassen, entschieden die Verfassungsrichter.