Bremen (epd). Vor dem Landgericht in Bremen müssen sich von Donnerstag an die frühere Chefin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie ein auf Asylrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Niedersachsen verantworten. 2018 stand die damalige Bamf-Leiterin im Mittelpunkt einer Affäre, die für bundesweite Schlagzeilen sorgte. Ihr wurde vorgeworfen, für rund 1.200 Flüchtlinge unrechtmäßig positive Asylbescheide ausgestellt zu haben.
Nach Angaben des Landgerichts wird der 59-jährigen Angeklagten vorgeworfen, sie habe sich Hotelübernachtungen durch den 42-jährigen Mitangeklagten bezahlen lassen. Außerdem soll sie in sechs Fällen beweiserhebliche Daten gefälscht haben, indem sie in elektronisch geführten Asylakten Dokumente entfernt oder Bescheide unter einem abweichenden Verfasser erstellt haben soll. In sechs weiteren Fällen soll sie das Dienstgeheimnis verletzt haben, indem sie in E-Mails dienstinterne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet haben soll.
Dem Rechtsanwalt wird neben der Vorteilsgabe vorgeworfen, in zwei Fällen Ausländer zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu haben. Außerdem soll er in vier Fällen Ausländer eingeschleust haben. Ursprünglich hatte die Staatsanwalt Bremen Klage gegen die ehemalige Bamf-Leiterin und zwei Rechtsanwälte wegen insgesamt 121 Straftaten erhoben. Für die Hauptverhandlung sind zwölf Fortsetzungstermin angesetzt, der letzte davon am 11. Juni.
Die 2018 begonnenen Ermittlungen gegen die ehemalige Bremer Bamf-Chefin hatten auch deshalb für großes Aufsehen gesorgt, weil sie vor dem Hintergrund des Streits um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung geführt wurden. In der Folge entließ Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Präsidentin des Bamf, Jutta Cordt.