Karlsruhe, Berlin (epd). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag seine Entscheidungen zum umstrittenen Berliner Mietendeckel bekanntgeben. Die Beschlüsse des Zweiten Senats werden am Donnerstagvormittag ohne mündliche Verhandlung voraussichtlich ab 9.30 Uhr im Internet veröffentlicht, wie das Gericht am Mittwoch auf seiner Webseite ankündigte.
Der Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle wurde im vergangenen Jahr von 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP eingereicht. Sie halten das am 23. Februar 2020 in Kraft getretene Berliner Gesetz für verfassungswidrig, weil Mietrecht Sache des Bundesgesetzgebers sei. Zudem gibt es zwei weitere Vorlagen des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte. (AZ: 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20) Eine weitere Klage der CDU- und FDP-Fraktionen im Abgeordnetenhaus vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof wurde bis zur Karlsruher Entscheidung ausgesetzt.
Durch den Mietendeckel sind die Mieten für 1,5 Millionen Berliner Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Mit dem Gesetz will der rot-rot-grüne Berliner Senat die Mietpreisexplosion in der Bundeshauptstadt bekämpfen. Es legt Höchstmieten und Auskunftspflichten für Vermieter fest. Seit Ende November ist darüber hinaus grundsätzlich in allen Mietverhältnissen eine Miete verboten, die die Höchstgrenzen um mehr als 20 Prozent übersteigt. Von 2022 an dürfen Mieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.
Bei Zuwiderhandlungen droht Vermietern eine Geldbuße bis 500.000 Euro. Der Mietendeckel ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind Neubauwohnungen ab Januar 2014.