Wiesbaden (epd). Zum Ende vergangenen Jahres haben knapp 1,1 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, waren das etwa 14.000 Leistungsempfänger (1,3 Prozent) mehr als im Dezember 2019. Leistungsberechtigt sind demnach Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach dem Sozialgesetzbuch XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
51,3 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten laut den Statistikern im Dezember 2020 Grundsicherung im Alter. 48,7 Prozent hatten ein Alter zwischen 18 Jahren und der Altersgrenze aus SGB XII und erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeute, dass sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein konnten.
Die Altersgrenze laut SGB XII erreichten vor dem Jahr 1947 geborene Personen mit 65 Jahren. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag sie den Angaben zufolge bei 65 Jahren und 9 Monaten.