Berlin (epd). Damit Künstler wegen fehlenden Einkommens in der Pandemie nicht ihren Versicherungsschutz verlieren, hat die Bundesregierung die jährliche Mindesteinkommensgrenze nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ausgesetzt. Dies gelte für die Jahre 2020 und 2021, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Dienstag in Berlin mit. Auch die parallele Ausübung einer nicht künstlerischen oder publizistischen Beschäftigung soll die Versicherungspflicht nicht grundsätzlich ausschließen. Allerdings seien für den Bereich des Krankenversicherungsschutzes einige spezielle Regelungen zu beachten.
Anfang der Woche erst hatte der Deutsche Kulturrat eine Lösung für die in Not geratenen Künstlerinnern und Künstler angemahnt. Viele warteten nicht auf öffentliche Unterstützung, sondern nähmen ihr Schicksal in die Hand und arbeiteten freiberuflich außerhalb ihrer künstlerischen Tätigkeit, hieß es. Doch statt dass sie für ihre Eigeninitiative gelobt würden, verlören sie unter Umständen ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Diesem Missstand hilft der Beschluss jetzt ab.