Berlin (epd). Unternehmen und Behörden müssen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, künftig einen Corona-Test pro Woche anbieten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) appellierte am Dienstag in Berlin an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Testangebote anzunehmen. Zwingen könne man die Beschäftigten aber nicht, sagte Heil. Das Bundeskabinett hatte zuvor entsprechende Änderungen der Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie sollen Heil zufolge in der kommenden Woche in Kraft treten.
Beschäftigten mit einem erhöhten Infektionsrisiko - weil sie mit viel Publikumsverkehr arbeiten oder etwa in Sammelunterkünften untergebracht sind - soll zweimal pro Woche ein Test angeboten werden. Auch Selbsttests sind möglich. Die bisherigen Corona-Arbeitsschutzregelungen werden um zwei Monate bis Ende Juni verlängert. Dazu zählt auch, dass Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist.
Die Ausgaben für die Unternehmen bezifferte Heil bis Ende Juni mit 130 Euro pro Beschäftigten. Sie werden den Firmen nicht ersetzt. Heil räumte ein, dass die Testungen einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, sie nützten aber auch, die Betriebe offen zu halten. Die Arbeitswelt müsse einen stärkeren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten, sagte Heil. Bisher würden 60 Prozent der Beschäftigten regelmäßig Tests angeboten. Viele Firmen handelten bereits vorbildlich, das reiche aber nicht. Das Ziel seien flächendeckende Tests. Aus Befragungen sei bekannt, dass 84 Prozent der Beschäftigten Testangebote wahrnehmen wollen, erklärte Heil.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte im Deutschlandfunk, die Testangebotspflicht gelte für die private Wirtschaft und den öffentlichen Dienst gleichermaßen. Es gehe um "eine nationale Kraftanstrengung. Da müssen alle mitmachen", sagte Scholz dem Sender. Dem Wirtschaftsministerium zufolge sind keine Sanktionen gegen Unternehmen vorgesehen, und es gebe auch keine Dokumentationspflicht für das Testen, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Sie wies zudem darauf hin, dass die ein Teil der Unternehmen die Kosten für die Tests im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen geltend machen könnten.