Osnabrück (epd). Fast ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat einem Zeitungsbericht zufolge vor Gericht Erfolg. So seien 2020 rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge ausgegangen. Sie hätten einen Schutzstatus zugesprochen bekommen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Unrecht verwehrt worden sei, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Von 68.061 überprüften Bescheiden des Bundesamt hätten die Gerichte im vergangenen Jahr 21.224 für rechtswidrig erklärt. Die Quote der Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, sei somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren wieder gestiegen. 2017 lag sie dem Bericht zufolge noch bei 40,8 Prozent, sank dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent.
Gegen fast drei Viertel (73 Prozent) aller ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werde geklagt. Besonders hoch sei die Erfolgsquote bei Afghanen.
Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, nannte die Zahlen inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das Bundesamt seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern müsse. Bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlich hoher Fehlerquote solle es alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls ändern, forderte die Abgeordnete - auch zur Entlastung der Gerichte.
epd kfr