Düsseldorf (epd). Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Corona-Pandemie begrüßt, hält die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgangsbeschränkungen ab einer Inzidenz von 100 aber für "verfassungsrechtlich problematisch". Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der "Rheinischen Post" (Montag) laut Vorabmeldung: "Ein derart tiefgreifender Eingriff muss befristet und genau begründet werden. Hier ist es notwendig, auf einen höheren Inzidenzwert - zum Beispiel 200 und höher - zu setzen."
Der Städte- und Gemeindebund halte aber mehr bundeseinheitliche Vorgaben im Infektionsschutzgesetz grundsätzlich für richtig. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien in den Ländern unterschiedlich ausgelegt worden. "Das beeinträchtigt die Eindämmung der Pandemie und die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Menschen verstehen nicht, warum in dem einen Bundesland etwas zulässig ist, was in einem anderen Bundesland bei gleicher Inzidenzzahl nicht in Betracht kommt", sagte Landsberg.
Es gehe bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht um eine Entmachtung der Länder und Kommunen, sondern um die Festlegung einiger Leitplanken, die bundeseinheitlich gelten sollten, betonte Landsberg. Die Umsetzung müsse immer den besonderen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. "Wir gehen davon aus, dass auch nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes Modellprojekte zur Erprobung von Öffnungsperspektiven weiterhin zulässig sein werden, sofern ein Inzidenzwert von 100 nicht überschritten wird. Sie seien ein wichtiges Hoffnungssignal für die Menschen und deshalb unverzichtbar."
Die Bundesregierung will ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei hohen Corona-Infektionszahlen gesetzlich festschreiben. Das Kabinett befasst sich am Dienstag mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes.