Berlin (epd). Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat "erheblichen Gesprächsbedarf" zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes angemeldet. Es gebe eine Reihe von Punkten, die geändert werden müssten, sagte Kretschmer der "Welt" (Online/Montag).
"Dazu gehören eine Ergänzung des Inzidenzwertes um einen Faktor, der die Bettenauslastung beschreibt, eine Eingriffsschwelle für die Ausgangssperre erst ab einer Inzidenz von 200, weitere Ausnahmen für den Einzelhandel, damit die Angelegenheiten des täglichen Bedarfs auch im Falle eines Brücken-Lockdowns weiterhin ermöglicht werden, sowie insbesondere ein Verzicht des Bundes für Regelungen im Schulbereich", sagte Kretschmer. "Außerdem muss das Gesetz zeitlich befristet werden, das heißt, es muss automatisch auslaufen."
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bundesweit einheitliche Regelungen vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt über 100 liegt. Vorgesehen sind unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen.
Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, bezeichnete den Entwurf als an mehreren Stellen "dringend nachbesserungsbedürftig". Nötig seien "umfassende Beschränkungen und ein verfassungskonformes Vorgehen, um die dritte Welle zu brechen." Das vorliegende Gesetz könne allenfalls ein Notbehelf sein und ersetze keinesfalls eine umfassendere Strategie für die nächsten Monate, sagte Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online/Montag).
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