Berlin (epd). Die deutschen Landkreise lehnen die Pläne zur gesetzlichen Verankerung bundesweit einheitlicher Corona-Schutzmaßnahmen ab. "Der vorliegende Entwurf ist ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online/Montag). "Damit verlässt der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und will direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen." Auf diese Weise werde "das Notbremsegesetz zum eindeutigen Durchregieren aus Berlin".
Sager bezweifelt, dass es mit den geplanten Regeln gelingt, die dritte Infektionswelle zu brechen. "Wir halten es jedenfalls generell für fraglich, passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben", sagte der Landkreistagspräsident. Damit würden auch einzelne verantwortbare Modellversuche über einer Inzidenz von 100 praktisch unterbunden. Hinzu kämen vom Bund über den Kopf der Länder hinweg angeordnete Schulschließungen. "Ausgangssperren sind für die Landkreise ebenfalls sehr kritisch zu hinterfragen", erklärte Sager.
Die Debatte sei nicht nur getrieben von der berechtigten Sorge vor einer unbeherrschbaren dritten Welle, sondern auch vom Wunsch nach bundeseinheitlichen Lösungen, kritisierte der CDU-Politiker. "Das ist aber gerade nicht das Gebot der Stunde, da in einer sich örtlich sehr unterschiedlich darstellenden Pandemie pauschales Agieren nicht treffsicher genug ist." Außerdem sei die reine Fokussierung auf die Inzidenz nach wie vor zu einseitig: "Hier müssen auch weitere Faktoren wie die Belegung der Intensivbetten und die Reproduktionszahl mit einbezogen werden."
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Regierungsfraktionen im Bundestag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sieht bundesweit verbindlich in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 die Schließung von Geschäften, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sowie nächtliche Ausgangsperren vor. Präsenzunterricht in den Schulen soll ab einer Inzidenz von 200 verboten sein.
Die Bundesregierung soll laut dem Papier ermächtigt werden, zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll am Dienstag vom Bundeskabinett in einer vorgezogenen Sitzung beschlossen werden. Die für Montag vorgesehene Ministerpräsidentenkonferenz war abgesagt worden. Begründet wird die geplante Gesetzesänderung damit, dass die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen unterschiedlich ausgelegt worden seien.