Leipzig, Bautzen (epd). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Samstag in einem Eilverfahren das Verbot einer für den gleichen Tag geplanten "Querdenken"-Demonstration in Leipzig bestätigt. Die Richter schlossen sich einer Einschätzung des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom Freitag an und wiesen eine Beschwerde der "Querdenken"-Anmelder gegen das Verbot ab. Der Beschluss ist unanfechtbar (SächsOVG, Beschluss vom 10. April 2021 - 6 B 177/21).
Das Verwaltungsgericht hatte die Begründung der Stadt geteilt, von der angemeldeten Versammlung auf dem Leipziger Augustusplatz gingen infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten aus, die nur durch ein Verbot zu vermeiden seien. Nach den Erfahrungen aus vielen ähnlichen Versammlungen auch in anderen Städten sei nicht zu erwarten, dass die Teilnehmern einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten würden (1 L 202/21).
Es habe sich gezeigt, dass nicht nur ein Einwirken auf die Teilnehmer solcher Versammlungen zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen kaum möglich sei, sondern diese auch nicht gewillt seien, sich bestehenden Regelungen zu beugen. Zudem sei mit erheblich mehr als den angemeldeten 500 Teilnehmern und auch mit mehr als den nach der sächsischen Corona-Schutzverordnung maximal zulässigen 1.000 Teilnehmern zu rechnen. Der Antragsteller selber habe aufgezeigt, dass er weder willens noch in der Lage sei, die Versammlung auf eine bestimmte Teilnehmerzahl zu beschränken.