Berlin (epd). Im Streit um die richtige Corona-Strategie soll nun ein Bundesgesetz Details regeln. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulrike Demmer, bestätigte am Freitag in Berlin, dass die für Montag geplante Bund-Länder-Runde abgesagt und vorerst auch kein anderer Termin vereinbart wurde. Bund und Länder haben sich nach ihren Angaben aber darauf verständigt, das Infektionsschutzgesetz zu ändern, "um nun bundeseinheitlich zu regeln, welche Beschränkungen zu ergreifen sind, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt". Am Dienstag soll das Bundeskabinett in einer vorgezogenen Sitzung darüber beraten.
Bei einem Wert von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen hatten Bund und Länder eine sogenannte Notbremse, also das Rücknehmen von Lockerungen, vereinbart. Diese Notbremse werde in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt, sagte Demmer. Daher sei die Änderung des Infektionsschutzgesetzes notwendig. Es enthält vor allem Befugnisse für den Bundesgesundheitsminister.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte kurz zuvor bei einer Pressekonferenz in Berlin gesagt, dass diese Änderung des Bundesgesetzes eine Option sei, um die vereinbarte Notbremse durchzusetzen. Gleichzeitig sagte er, "das wäre eine fundamentale Änderung", weil die Befugnisse für beschränkende Maßnahmen erstmalig auf Bundesebene lägen. Derzeit fallen Entscheidungen beispielsweise über die Schließung von Schulen und Handel sowie Kontaktbeschränkungen in die alleinige Kompetenz von Ländern und Kommunen.
Wie schnell ein neues Gesetz inkraft treten könnte, blieb am Freitag offen. Der Bundestag kommt in der nächsten Woche wieder zusammen, der Bundesrat planmäßig erst wieder am 7. Mai.