Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien verurteilt, weil es drei in psychiatrischen Abteilungen von Haftanstalten untergebrachte Männer nicht angemessen behandelt habe. Es habe unter anderem an der gebotenen medizinischen Therapie gefehlt, erklärte der Gerichtshof am Dienstag in Straßburg. Die gesamte Situation habe jeweils Leid verursacht, "das über das einer Haft unweigerlich innewohnende Maß an Leiden" hinausgehe, hieß es in einer Mitteilung. Den Männern wurde Schadenersatz von 6.100 Euro, 6.900 Euro und 16.200 Euro zugesprochen. (AZ: 76251/14, 42969/16 und 236/19).
Die Männer hatten laut dem Gerichtshof für Menschenrechte verschiedene Straftaten wie Betrug, Körperverletzung und ein Tötungsdelikt begangen, waren aber als strafrechtlich nicht verantwortlich eingestuft worden. Für die mangelhafte Unterbringung hatten sie demnach bereits Schadenersatz vom belgischen Staat zugesprochen bekommen, den der Europäische Gerichtshof aber als zu gering ansah.