Den Haag (epd). Der Internationale Strafgerichtshof stellt das Verfahren gegen den früheren Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, endgültig ein. Berufungsrichter bestätigten am Mittwoch in Den Haag den Freispruch des 75-Jährigen aus dem Jahr 2019. Gbagbo war wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Gewalt nach den Wahlen 2010 angeklagt worden, aus Mangel an Beweisen jedoch freigesprochen und zunächst unter Auflagen freigelassen worden. Das Ende des Verfahrens gilt als schwerer Rückschlag für das Weltstrafgericht.
Gbagbo war vorgeworfen worden, unter anderem für Mord, Vergewaltigungen und die Verfolgung politischer Gegner verantwortlich zu sein. Der Prozess gegen ihn begann im Januar 2016. Die Verteidigung hatte jedoch beantragt, das Verfahren frühzeitig einzustellen und den Angeklagten freizulassen, weil die Beweise für eine Fortsetzung des Prozesses zu schwach seien. Die Anklagebehörde musste in ihrer Beweisführung den früheren Präsidenten mit den Verbrechen in den Straßen der Großstadt Abidjan in Verbindung bringen. 2019 hatten die Richter der Verteidigung Recht gegeben. Die Berufungsrichter lehnten am Mittwoch den Berufungsantrag der Anklage ab.
Der frühere Staatschef war zusammen mit seiner Frau Simone Gbagbo und seinem Vertrauten, Charles Blé Goudé, angeklagt worden. Die frühere First Lady wurde allerdings nicht nach Den Haag überstellt, sondern musste sich vor einem Gericht in der Elfenbeinküste verantworten. Sie wurde 2015 zu 20 Jahren Haft verurteilt, 2018 jedoch begnadigt. Blé Goudé, dessen Prozess mit dem Verfahren gegen Gbagbo zusammengelegt worden war, wurde ebenfalls 2019 freigesprochen. Die Berufungsrichter bestätigten auch seinen Freispruch.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Gbagbo und Blé Goudé wird von vielen als Scheitern des Strafgerichtshofs gewertet. Gbagbo gehörte zu den bisher mächtigsten Angeklagten. 2014 musste das Gericht in Den Haag bereits die Anklage gegen den früheren kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta fallenlassen. Im Juni wurde der frühere Vizepräsident des Kongo, Jean-Pierre Bemba, im Berufungsverfahren freigesprochen. Das Gericht in Den Haag verfolgt seit 2002 Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.