Anklage gegen "Faust des Ostens" verlesen

Dresden (epd). Im Prozess gegen die Hooligan-Gruppe "Faust des Ostens" ist am Montag vor dem Landgericht Dresden die Anklage verlesen worden. Drei Männern im Alter von 30 bis 37 Jahren wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise in einem Fall die Beteiligung an dieser vorgeworfen. Alle drei sollen Rädelsführer der 2010 gegründeten rechtsextremen Gruppierung gewesen sein. Die Anklage legt ihnen zudem schweren Bandendiebstahl sowie gefährliche Körperverletzung zur Last.

Die Männer sollen unter anderem am Rande von Fußballspielen in Dresden Ordner und Zuschauer angegriffen haben sowie Diskobesucher. Dabei haben sie laut Anklage Verletzungen billigend in Kauf genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2013 Anklage gegen fünf mutmaßliche Rädelsführer der Gruppe erhoben. Als Grund für die Verzögerung der Hauptverhandlung wird die hohe Belastung des Gerichts angegeben. Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt.

Die Gruppierung "Faust des Ostern" soll im April 2010 gegründet worden sein und bis Herbst 2012 etwa 80 Anhänger vereint haben. Sie war vor allem im Umfeld von Fußballspielen des damaligen Zweitligisten Dynamo Dresden aktiv. Die Kammer unter Vorsitz des Richters Joachim Kubista sowie die Verteidiger der Angeklagten zogen sich nach dem Verlesen der Anklage zunächst zu einem Vorgespräch zurück. Wegen des jahrelang verschleppten Verfahrens rechnen Prozessbeobachter mit einer Strafmilderung. Laut einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im sächsischen Landtag drohten die ersten Taten im April 2021 zu verjähren.