Wöller: Infektionsschutz auf Demos nicht immer durchsetzbar

Dresden (epd). Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) hält den Infektionsschutz bei Corona-Protesten der "Querdenken"-Demonstrationen nicht unter allen Umständen für durchsetzbar. "Die Polizei muss erstens das Versammlungsrecht gewährleisten, zweitens Auflagen oder Verbote durchsetzen und drittens den Infektionsschutz berücksichtigen", sagte Wöller der Chemnitzer "Freien Presse" (Samstag). Dies seien "Dinge, die nicht überall, gleichzeitig und auf einmal derart möglich sind, dass eine gesamte Veranstaltung friedlich bleibt".

Es könne die Konsequenz sein, dass Demonstranten unmaskiert blieben. Das Versammlungsrecht sei höher als der Infektionsschutz zu bewerten, sagte Wöller. Es sei "im Grundgesetz festgelegt und der Infektionsschutz einfach gesetzlich geregelt".

Der Innenminister wies zudem Kritik an der Taktik der Polizei im Zusammenhang mit "Querdenken"-Demonstrationen zurück, wie es sie zuletzt nach einer Kundgebung in Dresden gegeben hatte: "Wenn Menschen anderer Gesinnung und extremer Einstellung sich in diesem Land frei bewegen, geht gern der Ruf in Richtung der Polizei, man müsste diese Demonstranten mit Zwang bekämpfen." Wöller nannte es Taktik, dass bei den "Querdenken"-Demonstrationen Rechtsextreme neben Senioren und Familien liefen. Die Polizei dürfe aber nicht in eine "Gewaltfalle" tappen. Die Polizei werde "keine Wasserwerfer gegen Familien und Senioren bei diesen Demonstrationen einsetzen", sagte Wöller.

Die Stadt Chemnitz und der Erzgebirgskreis hatten geplante Demonstrationen aus dem "Querdenken"-Umfeld für Samstag untersagt.