Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt, die der Bundestag bereits verabschiedet hat. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der Reform ist der Vorrang der Wünsche des Betreuten künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln.
Die betroffene Person soll besser informiert und stärker eingebunden, Pflichtwidrigkeiten des Betreuers sollen besser erkannt und sanktioniert werden. Außerdem dürfen Betreuer nur als Stellvertreter auftreten, soweit es erforderlich ist.
Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse - auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Wenn sie keine familiären Beziehungen oder persönlichen Bindungen zum Betreuten haben, sollen sie mit einem solchen Verein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen.
Anerkannte Betreuungsvereine haben nach dem Gesetz Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Dies soll eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Gemeinden sicherstellen.
Ein neues Registrierungsverfahren mit Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer soll eine einheitliche Qualität der Betreuung gewährleisten. Die Vermögensverwaltung durch Betreuer wird künftig grundsätzlich bargeldlos erfolgen.
Im neuen Vormundschaftsrecht steht das Mündel mit seinen Rechten im Zentrum. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds, das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson, die in der Regel das Mündel im Alltag erzieht, werden ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientierte Praxis zu gestalten. Zudem werden die Rechte der Pflegeperson gestärkt.