Berlin (epd). Die Grünen im Bundestag fordern eine Abstimmung ohne Fraktionszwang, um die aus ihrer Sicht bestehende Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien zu beenden. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann und die Sprecherin für Queerpolitik, Ulle Schauws, erklärten am Donnerstag in Berlin, sie wollten gemeinsam mit Abgeordneten anderer Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Reform des Abstammungsrechts erarbeiten. Von der Koalition sei nun fast vier Jahre lang nichts gekommen.
Bei lesbischen Paaren muss die Mitmutter, auch wenn die Partnerinnen verheiratet sind, das Kind der leiblichen Mutter als Stiefkind adoptieren, wenn auch sie rechtlich Mutter sein will. Bei heterosexuellen Paaren ist der Ehemann automatisch Vater, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist.
Die Grünen-Politikerinnen verwiesen auf zwei Gerichtsverfahren in dieser Woche. Das Oberlandesgericht in Celle und das Berliner Kammergericht haben dem Bundesverfassungsgericht jeweils einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern vorgelegt. Sie halten es für verfassungswidrig, dass es bei der Elternschaft keine Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar gibt.
Von einer freien Abstimmung erhoffen sich die Grünen genug Stimmen für die Reform des Abstimmungsrechts. Sie erinnerten an die Abstimmung über die "Ehe für Alle", die im Bundestag fraktionsübergreifend in freier Abstimmung beschlossen worden war.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte in dieser Wahlperiode Pläne für eine Reform des Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerechts vorgelegt, die auch die sogenannte Mitmutterschaft ermöglichen soll. Bei lesbischen Paaren könnten dann beide Partnerinnen als Mütter vermerkt werden, was das bisherige Recht nicht zulässt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es zu diesen Plänen bisher keine Einigung. Die Gespräche dauerten an, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Ob eine Reform, über die auch der Bundestag entscheiden müsste, noch in dieser Wahlperiode kommt, ist aber fraglich.
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