Leipzig/Bautzen (epd). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat ein Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände rund um die Leipziger Eisenbahnstraße für unwirksam erklärt. Damit dürfen dort zum Beispiel Äxte, Beile, Schlagstöcke, Baseballschläger und Messer wieder getragen werden, wie das Gericht am Mittwoch in Bautzen entschied (AZ: 6 C 22/19).
Von der Entscheidung unberührt ist demnach eine für den gleichen Stadtteil erlassene Waffenverbotszone. Diese bezieht sich laut Gericht auf das Waffengesetz und umfasst damit etwa ein Verbot von Schusswaffen. Gerichtlich angefochten worden war indes nur eine gleichzeitig durch das Landesinnenministerium erlassene Verordnung zum Verbot gefährlicher Gegenstände auf Grundlage des Polizeigesetzes.
Ein solches Verbot setzt laut Gericht "eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne" voraus. Hierzu sei eine Prognose erforderlich, dass allein durch das Mitführen entsprechender Gegenstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit vorliegt. Hierfür hätten keine hinreichenden Belege vorgelegen, erklärte das Gericht und betonte: "Allein die Tatsache, dass Rohheitsdelikte im Bereich der Eisenbahnstraße häufiger auftreten als in anderen Stadtteilen, reicht hierfür nicht."
Die beiden Verordnungen zum Waffenverbot waren am 5. November 2018 in Kraft getreten. Als Ziel hatte das Ministerium erklärt, die allgemeine Sicherheit in dem Viertel mit seinen rund 600 Straftaten im Jahr erhöhen zu wollen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 10.000 Euro.