Berlin (epd). Firmen können noch bis Ende Juni leichter Kurzarbeit anmelden als in normalen Zeiten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verlängerung der Verordnung aus dem Arbeitsministerium um drei Monate. Während der Corona-Pandemie können Betriebe bereits dann bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. Sonst ist es ein Drittel.
Die Betriebe können sofort mit der Kurzarbeit anfangen. Normalerweise müssen die Beschäftigten erst mögliche angesammelte Negativstunden abbauen. Auch Leiharbeiterinnen und -arbeiter können während der Pandemie das Kurzarbeitgeld beziehen. Die Regelung hilft Firmen, die erst in den nächsten Monaten Kurzarbeit anmelden. Sie hätten andernfalls ab April höhere Hürden gehabt.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld war bereits im vergangenen Jahr auf bis zu 24 Monate bis zum Ende dieses Jahres verlängert worden. Während der Corona-Krise steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat und noch einmal ab dem siebten Monat.
Dem Arbeitsministerium zufolge haben während des ersten Lockdowns im April 2020 sechs Millionen oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Ende 2020 war die Zahl auf gut zwei Millionen gesunken. In diesem Jahr sind die Zahlen wieder gestiegen.