Beschäftigte sollten Corona-Infektionen der Unfallkasse melden

Bremen (epd). Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies nach einer Empfehlung der Bremer Arbeitnehmerkammer vorsorglich der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Es gehe darum, Spätfolgen abzusichern, die derzeit noch schwer abzuschätzen seien, teilte die Kammer am Mittwoch mit.

Als Berufskrankheit anerkannt sei Covid-19 derzeit nur für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und in Medizinlaboren, da diese Tätigkeiten mit hohen Infektionsrisiken verbunden seien. "Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit sind ein Kontakt mit einer nachgewiesen infizierten Person bei der Arbeit, dass Symptome aufgetreten sind und ein positiver PCR-Test vorliegt", erläuterte die Kammer.

Seit Dezember 2020 seien auch Infektionen bei Kita-Beschäftigten als Berufskrankheit anerkannt. Beschäftigte im Supermarkt, im öffentlichen Nahverkehr oder in der Logistik hingegen müssten vor einer Anerkennung besondere Hürden nehmen. Nach der Auffassung der Kammer wäre es sinnvoll, den Kreis der Berufe und Tätigkeiten deutlich auszuweiten, denn auch Beschäftigte in anderen Berufen seien einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt.

Welche Folgen eine Infektion haben kann, verdeutlicht die Kammer mit einem Beispiel aus ihrer Berufskrankheitenberatung. Dabei ging es um eine Sozialpädagogin, die sich in einem Altenpflegeheim angesteckt hatte. Nach ihrer scheinbaren Genesung habe sie den Arbeitgeber gewechselt, habe jedoch kurz darauf unter Wortfindungsschwierigkeiten gelitten, bis hin zum fast völligen Verlust ihrer Artikulationsfähigkeit. Daraufhin habe ihr der Arbeitgeber gekündigt.

"Die Sozialpädagogin hatte die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit angezeigt, somit erhält sie gegebenenfalls eine berufliche Reha oder Unfallrente, wenn sie nachgewiesen dauerhaft unter den Folgen der Covid-Erkrankung leidet", sagte Wellmann. Letztlich entscheide die Unfallkasse oder die zuständige Berufsgenossenschaft in jedem Einzelfall, ob es sich um einen Arbeitsunfall handele.