Kirchen von Bund-Länder-Beschlüssen zu Ostern überrascht
Wenn es nach Bund und Ländern geht, soll es an Ostern keine religiösen Veranstaltungen geben. In den Kirchen regt sich Kritik. Es wäre das zweite Jahr in Folge, in dem Gemeinden am höchsten christlichen Fest auf Gottesdienste verzichten müssen.
23.03.2021
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Von Franziska Hein (epd)

München (epd). Es ist ein großes Überraschungsei, das Bund und Länder den Religionsgemeinschaften zu Ostern ins Nest gelegt haben: Wenn es nach den neusten Corona-Beschlüssen geht, sollen zum Höhepunkt der Karwoche und des jüdischen Pessachfestes keine religiösen Veranstaltungen stattfinden. Darum wollen sie die Religionsgemeinschaften zumindest in Gesprächen bitten. Davon waren die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der Zentralrat der Juden am Dienstagmorgen irritiert. "Wir sind überrascht worden. Ostern ist das wichtigste Fest für uns, Gottesdienste sind kein Beiwerk", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, laut einem Tweet, den die Bischofskonferenz veröffentlichte.

Der Limburger Bischof betonte, zu Weihnachten hätten die Kirchen gezeigt, dass sie mit Vorsicht Messe feiern könnten. "Darauf wollen wir Ostern nicht verzichten." Auch der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm sagte, er sei überrascht worden. "Wir werden uns in den von der Bundeskanzlerin angekündigten Gesprächen zunächst genau erläutern lassen, warum die bewährten Hygieneschutz-Maßnahmen, die alle Landeskirchen für ihre Gottesdiensten haben, nun nicht mehr ausreichen sollen." Am Mittwoch wollen sich alle 20 evangelischen Landeskirchen beraten. Bis Donnerstagabend solle eine Position vorliegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte nach den Beratungen in der Nacht zu Dienstag gesagt: "Wir werden an die Religionsgemeinschaften - dabei werden Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften zugehen - mit der Bitte an sie herantreten, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen; ich betone 'mit der Bitte'." Teil des Beschlusspakets ist eine "erweiterte Ruhezeit" zu Ostern. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunterfährt.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verteidigte die Entscheidung, dass möglichst keine Ostergottesdienste stattfinden sollten. "Das Ziel ist, dass alles zur Ruhe kommt", sagte sie. Daher gebe es die klare Erwartung an die Kirchen, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte, ein offizielles Verbot werde es nicht geben. Er hege auch keine Zweifel an den Hygienekonzepten der Gemeinden, aber jede Form von Bewegung müsse eingeschränkt werden.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, es bleibe beim Appell "zu vermehrt virtuellen Angeboten" wegen der steigenden Neuinfektionen. Die Möglichkeit zu Präsenz-Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen bleibe bestehen.

Es könnte für viele Gemeinden das zweite Jahr in Folge sein, in dem sie zu den höchsten christlichen Feiertagen auf Gottesdienste mit Besuchern verzichten. 2020 hatte es eine Abmachung zwischen dem Staat und Kirchen gegeben, während des ersten Corona-Lockdowns im April Präsenzveranstaltungen auszusetzen. Die Bereitwilligkeit, mit der die Kirchen dem zugestimmt hatten, hatte für Kritik gesorgt. Viele leitende Geistliche hatten anschließend betont, eine solche Situation solle es nicht wieder geben. An Weihnachten hatten daher trotz vielerorts hoher Inzidenz Gottesdienste mit strengen Hygieneregeln stattgefunden.

Karfreitag und Ostern sind zentrale christliche Feiertage, Christen gedenken an diesen Tagen der Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi. Das jüdische Pessachfest, das am 4. April endet, erinnert an die Befreiung der Israeliten aus der ägyptischen Sklaverei.

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