Münster (epd). Eine Tagesmutter aus Essen, gegen die wegen des Vorwurfs körperlicher Gewalt gegen einen Schützling ermittelt wird, darf vorerst keine Kinder mehr betreuen. Wegen der Schwere des Vorwurfs sei die Aufhebung der Tagespflegeerlaubnis offensichtlich nicht rechtswidrig, heißt es in einem am Dienstag in Münster veröffentlichten Eil-Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW (AZ: 12 B 62/21). Die Beschwerde der Essenerin gegen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde abgewiesen.
Gegen die Frau läuft ein derzeit Ermittlungsverfahren, weil sie ein von ihr betreutes Kleinkind mehrfach auf den Hinterkopf und das Gesäß geschlagen haben soll. Das Kind hatte seinen Eltern davon berichtet, die darauf Strafanzeige bei der Polizei erstatteten. Die Tagesmutter bestreitet die Vorwürfe. Weitere Zeugen gibt es nicht, bei den Übergriffen waren die Frau und das Kind demnach nur zu zweit.
Das Oberverwaltungsgericht wertete den Fall als schwerwiegend. Zwar sei es nicht bei jeglichem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt, die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit und auch die Existenz einer Tagespflegeperson gegenüber einem wirksamen Kinderschutz zurücktreten zu lassen, heißt es in dem Beschluss. Doch gebe es nach derzeitigen Verfahrensstand hinsichtlich der Aussagen des Kindes keine grundlegenden Bedenken an dessen Glaubwürdigkeit, betonten die Richter.
So habe das Kind den Vorwurf der nicht unerheblichen körperlichen Übergriffe zweimal gegenüber seinen Eltern geschildert. Diese hätten zudem bei ihrem Kind eine Verhaltensänderung festgestellt und sich dann zur Erstattung einer Strafanzeige entschlossen. Der Beschluss ist unanfechtbar.