Karlsruhe (epd). Ein Gynäkologe begeht mit dem heimlichen Filmen des Intimbereichs seiner Patientinnen sexuellen Missbrauch. Er habe sich mit den verdeckten Aufnahmen eines sexuellen Missbrauchs "unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses" schuldig gemacht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil klar. (AZ: 4 StR 364/19)
Im Streitfall hatte das Landgericht Dortmund einen niedergelassenen Gynäkologen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil dieser von November bis Dezember 2011 in seiner Praxis in 25 Fällen den Intimbereich von Patientinnen heimlich gefilmt hatte. Die Frauen hatten sich für Vorsorgeuntersuchungen in die Obhut des Mediziners begeben. Um den Genitalbereich der Frauen verdeckt filmen zu können, hatte der Arzt eine Kamera in der Auffangschale des gynäkologischen Stuhls platziert und eine als Kugelschreiber getarnte weitere Kamera verwendet.
Der BGH bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Dortmund.