Gericht: Corona-Beschränkungen gelten auch für Geimpfte

Mannheim (epd). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat der Betreiberin eines Seniorenzentrums im Landkreis Lörrach verboten, die Gastronomie in ihrer Einrichtung wieder zu öffnen. Die Betreiberin scheiterte mit ihrer Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg, wie der Gerichtshof am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Das Seniorenzentrum wollte Geimpfte und Genesene wieder bedienen. (AZ: 1 S 774/21)

Die Heimbetreiberin hält die Öffnung der Gastronomie für sicher, weil als Gäste nur Menschen mit Impfung oder nach Genesung infrage kämen. Das Freiburger Verwaltungsgericht lehnte das mit der Begründung ab, es sei bislang nicht wissenschaftlich erwiesen, dass dieser Personenkreis das Virus nicht mehr übertragen könne.

Da die Bewohner in Kontakt mit Ungeimpften stünden, könnten sie das Virus möglicherweise dennoch weiter verbreiten. Deshalb müsse der Infektionsschutz eingehalten werden, argumentierten die Freiburger Richter. Dem schloss sich der Verwaltungsgerichtshof nun an, der Beschluss ist unanfechtbar.