Innenminister prüft Kostenerstattung für bedrohte Rechtsanwältin

Wiesbaden (epd). Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) lässt prüfen, ob der Frankfurter Rechtsanwältin Sedar Basay-Yildiz wegen der rechtsextremistischen Drohmails doch noch die Kosten für Schutzmaßnahmen in ihrer Wohnung erstattet werden können. Das sagte er am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde des Wiesbadener Landtags zu dem Fall. Vor allem die Oppositionsparteien SPD, FDP und Linke hatten zuvor scharf kritisiert, dass Landespolizeipräsident Roland Ullmann die Übernahme der Kosten von 5.083 Euro für die ihr empfohlenen Umbaumaßnahmen abgelehnt hatte. Zur Begründung hieß es in dem Schreiben an Basay-Yildiz, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Amtshaftung lägen nicht vor.

Die Anwältin hat seit zweieinhalb Jahren insgesamt zwölf anonyme Faxe oder Mails mit Todesdrohungen gegen sie selbst und ihre kleine Tochter bekommen, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Der oder die Absender sind trotz Einsetzung eines Sonderermittlers bei der Polizei bis heute nicht ausfindig gemacht worden. Der Innenminister versicherte, die Ermittlungen würden weiter mit großer Akribie und hohem Engagement geführt. Inzwischen gebe es insgesamt 133 solcher Drohschreiben an Adressaten in Hessen, anderen deutschen Bundesländern und in Österreich. 18 davon stammten den Erkenntnissen zufolge jedoch von Trittbrettfahrern.