Bewährungsstrafen im dritten Freital-Prozess

Dresden (epd). Im Dresdner Prozess gegen Unterstützer der Terrorgruppe Freital sind am Donnerstag zwei Männer und eine Frau zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes in Dresden sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten die "Gruppe Freital" unterstützt hatten und von geplanten Straftaten wussten. (AZ: 4 St 2/20)

Es ist bereits das dritte Urteil gegen die Freitaler Terrorgruppe, die 2015 mehrere Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und politisch Andersdenkende verübt hatte. Im vorerst letzten Prozess zur "Gruppe Freital" mussten sich zwei Männer und eine Frau im Alter von 34 bis 56 Jahren verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen zwischen elf Monaten und zwei Jahren gefordert. Der Prozess "Freital III" hatte Ende Januar begonnen.

In einem ersten Prozess 2018 waren acht Mitglieder der Terrorgruppe verurteilt rechtskräftig worden (Az.: 4 St 1/16). In einem zweiten Verfahren gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer wurden am 4. Februar Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 4 St 1/20).