Halle (epd). In der Impfaffäre von Halle (Saale) berät der Stadtrat nun erst nach Ostern über einen Antrag, Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) vorübergehend die Amtsgeschäfte zu verbieten. Die Vorsitzende des Stadtrates, Katja Müller (Linke), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Halle, sie habe eine neue Sondersitzung des Gremiums für den 7. April einberufen. Auf der Tagesordnung stehen demnach insgesamt vier Anträge, darunter jener zum Verbot der Dienstgeschäfte des Oberbürgermeisters.
Ursprünglich war die Sondersitzung für Montagnachmittag geplant gewesen. Das Verwaltungsgericht Halle hatte sie jedoch am Sonntagnachmittag wegen eines Formfehlers untersagt. Die Einladung zu der Sitzung sei einen Tag später erfolgt als gesetzlich vorgeschrieben, begründete das Gericht. Laut Sachsen-Anhalts Kommunalverfassung müsse die Einladung den Stadträtinnen und Stadträten spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin zugehen, erklärte ein Sprecher.
Den Eilantrag beim Verwaltungsgericht hatte Stadtrat Johannes Menke (Freie Wähler) gestellt. Laut dem Gerichtsbeschluss, der dem epd vorliegt, war eine vorherige Beschwerde Menkes bei der Stadtratsvorsitzenden am Donnerstag (11. März) ohne Erfolg geblieben. Tags darauf beschritt Menke den Rechtsweg. Müller verzichtete nach eigenen Angaben darauf, den Fall vor das Oberverwaltungsgericht zu tragen, und berief eine neue Sitzung ein.
Hintergrund der Affäre ist ein in Halle etabliertes System zum Umgang mit Tagesresten von Corona-Impfstoff. Dieses hatte dazu geführt, dass Oberbürgermeister Wiegand sowie weitere Mitarbeiter der Verwaltung und einige Stadträte schon vor Wochen geimpft wurden, obwohl sie laut der bundesweiten Priorisierung der Impfstoffvergabe noch nicht an der Reihe waren. Bei der Aufklärung verwickelte sich Wiegand in Widersprüche und betonte mehrfach, nichts Unrechtes getan zu haben.
Das Landesverwaltungsamt hat ein Disziplinarverfahren gegen Wiegand und mehrere Stadträte eingeleitet. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Oberbürgermeister. Wegen der Affäre wollen mehrere Stadtratsfraktionen Wiegand für drei Monate das Führen der Dienstgeschäfte untersagen.
Laut Sachsen-Anhalts Beamtenstatusgesetz ist dies möglich, wenn "zwingende dienstliche Gründe" vorliegen. Die FDP-Fraktion argumentiert wegen der laufenden Ermittlungen mit einer drohenden Verdunklungsgefahr und sieht die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährdet.