Halle (epd). In der Impfaffäre von Halle muss Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) kurzfristig kein Verbot seiner Amtsgeschäfte fürchten. Das Verwaltungsgericht Halle hat eine zu diesem Zweck für Montagnachmittag angesetzte Sondersitzung des Stadtrats untersagt. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Das Gericht gab einem Antrag von Stadtrat Johannes Menke (Freie Wähler) statt, dem die Einladung für die Sitzung zu spät zugegangen sei. Laut dem Beschluss vom Sonntag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, hatte Menke den Antrag am Freitag eingereicht.
Die Vorsitzende des Stadtrates, Katja Müller (Linke), sagte dem epd am Montagmorgen, sie habe dem Gremium mitgeteilt, dass die Sitzung ausfalle. Sie verzichte darauf, das Oberverwaltungsgericht anzurufen und werde nun zeitnah eine neue Sondersitzung einberufen, erklärte sie.
Hintergrund ist ein in Halle etabliertes System zum Umgang mit Tagesresten von Corona-Impfstoff. Dieses hatte dazu geführt, dass Wiegand sowie weitere Mitarbeiter der Verwaltung und einige Stadträte schon vor Wochen geimpft wurden, obwohl sie laut Priorisierung der Impfstoffvergabe noch nicht an der Reihe waren. Bei der Aufklärung verwickelte sich Wiegand in Widersprüche und betonte mehrfach, nichts Unrechtes getan zu haben.
Das Landesverwaltungsamt hat ein Disziplinarverfahren gegen Wiegand und mehrere Stadträte eingeleitet. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Oberbürgermeister. Laut einem Antrag mehrerer Stadtratsfraktionen sollte Wiegand in der Sondersitzung am Montag für drei Monate das Führen der Dienstgeschäfte untersagt werden.