Dresden (epd). Das Verwaltungsgericht in Dresden hat das von der Stadtverwaltung für Samstag verhängte Verbot der "Querdenken"-Demonstration bestätigt. Dem Veranstalter sei dargelegt worden, dass nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung Versammlungen mit höchstens 1.000 Teilnehmern stattfinden dürften, teilte das Verwaltungsgericht mit. Eine Ausnahme davon könne mit Blick auf das vorgelegte unzureichende Hygienekonzept nicht gewährt werden. (AZ: 6 L 184/21)
Auch drei einzelne Versammlungen mit jeweils 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf drei Plätzen der Stadt seien nicht zulässig, hieß es. Die Landeshauptstadt Dresden hatte die von der Initiative "Querdenken 351" für Samstag angemeldeten Versammlungen mit Verweis auf das hohe Infektionsrisiko untersagt. Der Anmelder habe sich aktuell und in der Vergangenheit wenig kooperativ gezeigt.
"Querdenken 351" hatte angekündigt, bei einer Ablehnung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht klagen zu wollen. Zuvor hatte die Initiative bis zu 3.000 Teilnehmer angemeldet, später sogar auf rund 5.000 Personen erhöht und eine Ausnahmegenehmigung von der laut Corona-Schutzverordnung zulässigen 1.000 Menschen beantragt.