Berlin (epd). Die abgesenkten Hürden für Kurzarbeit wegen Corona sollen drei weitere Monate Bestand haben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Freitag in Berlin, das Kabinett werde noch im März die Verordnung bis voraussichtlich Ende Juni verlängern. Wegen der Unsicherheit, wie es mit der Corona-Krise weitergehe, müssten auch Unternehmen, die jetzt erst Kurzarbeit anmelden, dies noch nach den vereinfachten Regeln tun können.
Dazu zählt, dass Betriebe bereits dann bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden können, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. Sonst ist es ein Drittel. Sie können zudem sofort mit der Kurzarbeit anfangen. In normalen Zeiten müssen die Beschäftigten erst ihre Negativstunden abbauen. Außerdem können auch Leiharbeiterinnen und -arbeiter das Kurzarbeitgeld beziehen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld war bereits im vergangenen Jahr auf bis zu 24 Monate bis zum Ende dieses Jahres verlängert worden. Während der Corona-Krise steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat und noch einmal ab dem siebten Monat.
Kurzarbeit sei eines der wichtigsten Instrumente in der Krise, sagte Heil. Es sichere Arbeitsplätze, Einkommen und die Existenz von Unternehmen. Während des ersten Lockdowns im April 2020 hätten sechs Millionen oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Ende 2020 seien es gut zwei Millionen gewesen, Anfang dieses Jahres seien die Zahlen wegen des erneuten Lockdowns wieder gestiegen.