Berlin (epd). Die Regelungen zum Homeoffice gelten weiter bis Ende April. Das Bundeskabinett verlängerte am Mittwoch in Berlin die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Die Verordnung verlangt vom Arbeitgeber auch die Bereitstellung von Schutzmasken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von zu Hause aus arbeiten. Außerdem sollen Arbeitgeber und Beschäftigte Schutzvorschriften einhalten, etwa die Reduzierung der in einem Raum arbeitenden Personen oder die Einteilung der Belegschaften in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge hat die Arbeitsschutzverordnung, die seit Ende Januar gilt und am 15. März ausgelaufen wäre, den Anteil der im Homeoffice Beschäftigten noch einmal gesteigert. Dies helfe, die Ansteckungsgefahr zu verringern, erklärte Heil.