Staatsgerichtshof: Regierung hätte Landtag informieren müssen

Bückeburg, Hannover (epd). Die rot-schwarze Landesregierung in Niedersachsen hat nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg am Anfang der Corona-Pandemie ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt. Das entschied der Gerichtshof am Dienstag. Die Regierung sei verpflichtet, den Landtag als Ganzes frühzeitig und vollständig zu unterrichten, wenn es um Themen von grundsätzlicher Bedeutung gehe, heißt es in der Urteilsbegründung. Das habe die Regierung im Frühjahr 2020 unterlassen. Die Bückeburger Richter gaben damit einer Verfassungsklage der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP recht.

Der Staatsgerichtshof befand, die Landesregierung habe es versäumt, dem Landtag im April und Mai 2020 rechtzeitig die Entwurfstexte für die damaligen Corona-Verordnungen vorzulegen, in denen es unter anderem um die Kontaktbeschränkungen ging. Sie hätte das Parlament gleichzeitig mit der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände informieren müssen. So seien die Verordnungen ohne vollständige Unterrichtung des Parlaments erlassen worden.

Regierung und Opposition werteten die Grundsatzentscheidung völlig unterschiedlich. Die Grünen erklärten, der Staatsgerichtshof habe der Regierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nichts weniger als einen "Bruch der Landesverfassung" attestiert. Die Staatskanzlei in Hannover hingegen sieht sich in ihrem Vorgehen seit einem Dreivierteljahr bestätigt.