Frankfurt a.M. (epd). Bleiben bei Impfterminen einzelne Dosen übrig, gilt beim Verimpfen an andere Menschen die Priorisierung gemäß Impfverordnung. Die Vorgaben der Länder sind eindeutig und nahezu einheitlich, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den zuständigen Landesministerien ergab. Sogenannte Impfschleicher, die jüngst bundesweit in die Schlagzeilen gerieten, dürfte es folglich gar nicht geben.
Überzählige Impfdosen müssen demnach fast ausnahmslos für Menschen aus der Gruppe mit der höchsten Impfpriorisierung genutzt werden wie aus den Antworten von 13 Gesundheits- und Sozialministerien hervorgeht. Das sind etwa Rettungsdienstmitarbeiter, Helferinnen und Helfer in den Impfzentren oder medizinisches Personal. Einzige Ausnahme bilden Polizisten im Außendienst, die der zweiten Gruppe angehören.
"Bei Restdosen wird zunächst geprüft, ob sich weitere Personen der vulnerablen Gruppe impfen lassen wollen", teilte das Gesundheitsministerium in Sachsen mit. Das könnten Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, im betreuten Wohnen und solche sein, die von ambulanten Pflegediensten versorgt werden. Auch Krankenhäuser in der Umgebung würden angefragt, hieß es.
Grundsätzlich betonen die Ministerien, es sei oberstes Ziel der Terminplanung und -vergabe, dass alle Vakzine auch verimpft werden. Was in den allermeisten Fällen gelinge, jedoch nur, wenn immer Personen gefunden werden, die kurzfristig einen Impftermin wahrnehmen können. Ausnahmen seien in Einzelfällen möglich, jedoch nur, "wenn Impfstoff andernfalls verworfen werden müsste".
Die Impfreihenfolge regelt eine Bundesverordnung. In der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität sind über 80-Jährige Menschen, Pflegekräfte und Beschäftigte auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Palliativstationen, Rettungsdiensten und Corona-Impfzentren. Ebenfalls vorrangig geimpft werden jetzt aber auch Erzieherinnen in Kitas oder Grundschullehrer aus der Gruppe 2.