Köln (epd). Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorübergehend untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Das Gericht stimmte am Freitag einem Antrag der Partei auf eine Zwischenregelung zu (AZ: 13 L 105/21). Bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag dürfe der Verfassungsschutz die Partei nicht als Verdachtsfall einstufen oder behandeln und auch eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall nicht erneut bekanntgeben, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen.
Ende Januar hatte das Gericht einen Antrag auf einen sogenannten Hängebeschluss noch abgelehnt, da das Bundesamt zugesagt hatte, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag nicht öffentlich bekanntzugeben, ob es die Partei als Verdachtsfall einstuft. Zudem hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesichert, bis dahin AfD-Abgeordnete und AfD-Mandatsbewerber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Die Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen war ohne Erfolg geblieben. (AZ: 5 B 163/21)
Nach den bundesweiten Medienberichten über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vom Mittwoch stellte die Partei einen erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht nun statt.
Der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich, erklärte das Gericht. Nachdem "alles dafür spreche", dass sich das Bundesamt nicht an seine Zusagen gehalten habe oder Sorge dafür getragen habe, dass diese eingehalten werden, sei in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien" eingegriffen worden. Das Gericht hätte die Stillhaltezusage so verstanden, dass damit jegliche Information der Öffentlichkeit und nicht nur eine Pressemitteilung gemeint sei. Aufgrund der medialen Berichterstattung stehe fest, dass die Einstufung "durchgestochen" worden sei.
Der Hängebeschluss sei nötig, auch wenn die Einstufung als Verdachtsfall nun bekannt sei. Jede weitere Verlautbarung vertiefe den "Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien". Die Richter betonten, dass es für den Erlass dieser Zwischenregelung allein auf die Folgenabwägung ankomme. Die Entscheidung sage nichts über das Ergebnis des Eilantrags aus. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen, hieß es.