Celle (epd). Nach der Verurteilung des als Abu Walaa bekannten Predigers und mutmaßlichen Deutschland-Chefs der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und dreier weiterer Männer haben die Verteidiger aller Angeklagten Revision eingelegt. Der die Anklage vertretende Generalbundesanwalt habe keine Rechtsmittel eingelegt, teilte das Oberlandesgericht Celle am Donnerstag mit. Das Gericht hatte Abu Walaa am 24. Februar wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Terrorismus-Finanzierung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Prediger soll junge Männer im Sinne der IS-Ideologie radikalisiert, zur Ausreise nach Syrien und in den Irak bewegt, bei der Ausreise finanziell unterstützt und teilweise mit Kontakten für den Anschluss an den IS versorgt haben. Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Den Sicherheitsbehörden war es trotz intensiver Ermittlungen lange nicht gelungen, ihm ein strafbares Verhalten nachzuweisen. Erst durch die Informationen eines V-Mannes der Polizei und eines Aussteigers aus der islamistischen Szene kamen genügend Anhaltspunkte für Haftbefehle und eine Anklage zusammen.
Das Oberlandesgericht werde das Urteil innerhalb der Frist bis spätestens März 2022 schriftlich begründen, sagte ein Sprecher. Im Anschluss daran müssen die Verteidiger die Revisionen begründen, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.