Berlin (epd). Extra-Bußgelder für Impfvordrängler wird es nicht geben. Das vom Bundestag am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Verlängerung der gesetzlichen Grundlage für die Regelungen in der Corona-Pandemie sieht sie nicht vor. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), man habe sich dagegen entschieden, das Vordrängeln beim Impfen als Ordnungswidrigkeit in das Gesetz aufzunehmen.
Vordrängeln könne schon jetzt eine Straftat sein, erklärte Bas. Wenn dieser Verdacht bestehe, sei das ein Fall für die zuständigen Staatsanwaltschaften. In absehbarer Zeit werde genügend Impfstoff zur Verfügung stehen. "Bis dahin wollen wir nicht, dass Impfstoffreste aus Angst vor einer Strafe vernichtet werden, anstatt sie zu verimpfen", sagte Bas. Deshalb werde auf Sanktionsmöglichkeiten verzichtet, die über das Strafrecht hinausgehen.
Im Februar waren Dutzende Fälle aus mehreren Bundesländern bekanntgeworden, in denen sich unter anderem Kommunalpolitiker und Geistliche hatten impfen lassen, obwohl sie noch nicht an der Reihe waren. Daraufhin waren Forderungen nach Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro für die Drängler laut geworden, unter anderem von der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Das im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" ist die Grundlage für die Corona-Verordnungen, unter anderem die Impfverordnung. Künftig verlängern sich die Regelungen parallel zur Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag, die nun über den März hinaus gilt.