Berlin (epd). Umsatzstarken Unternehmen kann bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz ein Bußgeld in Millionenhöhe drohen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies am Mittwoch in Berlin auf eine Regelung hin, die für Firmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz pro Jahr gilt. Er sagte, je nach Größe des Unternehmens und Schwere des Verstoßes könne dies Bußgelder bis acht Millionen Euro nach sich ziehen - also bis zu zwei Prozent des weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatzes.
Das Gesetz werde Rechtsfolgen haben, und die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten würden durch effektive Kontrollen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgesetzt werden: "Das Gesetz hat also Zähne und es wird wirken." Gestärkt würden dabei die Firmen, die schon heute "für gute Arbeit sorgen". Heil betonte: "Anstand darf in der globalisierten Wirtschaft kein Wettbewerbsnachteil sein."
Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf zu einem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gebilligt. Damit werden große deutsche Firmen in die Pflicht genommen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten.