Berlin (epd). Nach monatelangem Streit hat das Bundeskabinett ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde billigte den Entwurf, der noch vom Bundestag beschlossen werden muss, am Mittwoch in Berlin. Das Regelwerk "über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Tun sie das nicht, drohen Zwangs- und Bußgelder.
Unternehmen, die Ausbeutung billigend in Kauf nehmen, können zudem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Das geplante Gesetz soll es darüber hinaus Nichtregierungsorganisationen mit Sitz in Deutschland ermöglichen, vor deutschen Gerichten zu klagen, wenn Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten vermutet werden. In Kraft tritt es den Plänen zufolge in zwei Schritten: Ab 2023 soll es für die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Um den Entwurf war in der Regierung massiv gerungen worden. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollten bereits Betriebe ab 500 Beschäftigten verpflichten, dagegen wehrte sich aber Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Auch eine zivilrechtliche Haftung mit Entschädigungsansprüchen für die Betroffenen ist aktuell vom Tisch.