Unverheiratete Paare haben bei Einreise aus Risikogebiet Nachsehen

Düsseldorf (epd). Die Corona-Einreiseregeln der Bundesregierung räumt Ehepaaren, die nicht zusammen in Deutschland leben, zum Teil mehr Rechte ein als binationalen Paaren ohne Trauschein. Für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet gebe es Ausnahmen für die sogenannte Kernfamilie, unverheiratete Partner seien davon ausgenommen, berichtete die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstag) unter Berufung auf eine ihr vorliegende Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Franziska Brantner.

Die Bundesregierung begründet die Ungleichbehandlung mit der Gefahr der weiteren Verbreitung des Virus. "Mit Blick auf das verfolgte Ziel der Eindämmung der Verbreitung neuer Virusvarianten hat die Bundesregierung die möglichen Ausnahmen bewusst eng gefasst", heißt es in einer Antwort des Ministeriums. Unverheiratete ausländische Partnerinnen und Partner gehörten nicht dazu.

Brantner sprach von einer Diskriminierung unverheirateter Paare. "Die Bundesregierung hat nichts aus den Fehlern beim ersten Lockdown gelernt", kritisierte die europapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. "Liebe ist kein Tourismus", betonte Brantner. "Die Bundesregierung sollte sie mit der gemeinsamen Erklärung einreisen lassen."

Während des erste Lockdowns im Frühling 2020 konnten sich unverheiratete Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland zum Teil monatelang nicht besuchen. Anfang August hatte die Bundesregierung die umstrittenen Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Länder außerhalb der Europäischen Union aufgehoben.

Voraussetzung für die Einreiseerleichterungen ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums eine auf Dauer angelegte Partnerschaft. Diese soll etwa durch einen vorherigen gemeinsamen Wohnsitz im Ausland oder durch ein vorheriges persönliches Treffen in Deutschland nachgewiesen werden. Neben Reiseunterlagen, die ein vorheriges Treffen belegen sollen, sind außerdem eine Einladung des in Deutschland lebenden Partners vorzulegen sowie eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung.