Meldestellen gegen Hass im Netz enttarnen 450 Tatverdächtige

Frankfurt a.M. (epd). Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Hessen hat seit November 2019 aufgrund der Meldungen von Bürgern mehr als 1.400 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet eingeleitet. Rund 450 Tatverdächtigte wurden bundesweit identifiziert, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Die Meldungen seien über zwei Meldestellen gegen Hass im Netz erfolgt.

Über die Kooperation "keinemachtdemhass.de" des hessischen Justizministeriums mit Partnern der Zivilgesellschaft wie HateAid, Hassmelden.de und ichbinhier seien seit November 2019 mehr als 950 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet bei der Zentralstelle eingeleitet werden, hieß es weiter. Davon seien bislang in rund 320 Fällen Tatverdächtige identifiziert und die Ermittlungsverfahren an die zuständigen Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet abgegeben worden.

Darüber hinaus seien über die Plattform "hessengegenhetze.de" des hessischen Innenministeriums seit Januar 2020 mehr als 450 Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Internet bei der Zentralstelle eingeleitet worden. Dabei seien bislang gemeinsam mit dem Landeskriminalamt in rund 130 Fällen Tatverdächtige identifiziert und die Ermittlungsverfahren an die zuständigen Staatsanwaltschaften bundesweit abgegeben worden.

In dieser Woche haben nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Zentralstelle und sechs hessische Polizeipräsidien in einer hessenweiten Aktion Durchsuchungen bei elf Beschuldigten vorgenommen und diese vernommen. Die zehn Männer und eine Frau im Alter zwischen 24 und 61 Jahren stünden im Verdacht, in sozialen Netzwerken strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt zu haben.

Die Beschuldigten sollen den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, den Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 oder die Mordserie des NSU befürwortet haben oder zum Hass gegen Flüchtlinge oder Politiker aufgestachelt haben. Gegen sie wird wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten oder wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.