Koblenz (epd). Erstmals ist ein früherer syrischer Geheimdienstler wegen Staatsfolter zur Rechenschaft gezogen worden. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Syrer Eyad A. am Mittwoch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft. Das Gericht sprach ihn der Folter und der Freiheitsberaubung schuldig. Der frühere Geheimdienst-Mitarbeiter brachte demnach im Herbst 2011 nach der Auflösung einer Demonstration mindestens 30 Menschen in das Foltergefängnis Al-Khatib.
Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie hatten argumentiert, der 44-Jährige habe unter Befehlsnotstand gehandelt. Hätte er sich den Anweisungen seiner Vorgesetzten verweigert, so wäre sein eigenes Leben und das seiner Familie gefährdet gewesen.
Seit April musste sich Eyad A. zusammen mit dem Hauptangeklagten, dem früheren Geheimdienstler Anwar R., vor dem Koblenzer Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Sein Verfahren war abgetrennt worden. Der Prozess gegen Anwar R. wird fortgesetzt.
Die beiden Ex-Geheimdienstler hatten Syrien laut Bundesanwaltschaft vor rund sieben Jahren verlassen und waren 2014 beziehungsweise 2018 nach Deutschland gekommen. Sie wurden im Februar 2019 festgenommen. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden. In Deutschland ist dies durch das Völkerstrafgesetzbuch von 2002 geregelt.