Berlin (epd). Die Grünen drängen die große Koalition zu einer Einigung über die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. "Das Grundgesetz wird nicht alle paar Monate geändert. Wir haben also die Pflicht, es jetzt richtig zu machen - das heißt, besser als die Bundesregierung", heißt es in einem Positionspapier der Partei, aus dem das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Sonntag) zitiert. Darin betonten die Grünen, dass Kinderrechte absolut gelten müssen. Statt wie im Regierungsentwurf vorgesehen, sollten Kinderrechte nicht nur angemessen, sondern vorrangig berücksichtigt werden.
Im Regierungsentwurf fehle zudem das "Recht von Kindern und Jugendlichen, bei allen sie betreffenden Angelegenheiten, entsprechend ihres Alters und Reifegrades beteiligt zu werden", genauso wie ein Recht auf Entwicklungsförderung. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass "Kinderrechte in politischen Entscheidungen mit bedacht werden, aber nicht die herausragende Stellung einnehmen, die den besonderen Entwicklungsbedarfen der Kinder gerecht wird". Das müsse sich ändern.
Das Papier ist unter anderem von Parteichefin Annalena Baerbock, Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt und Grünen-Landesministern aus acht der zehn Bundesländer unterzeichnet, in denen die Grünen mitregieren. Landesminister aus Brandenburg und Schleswig-Holstein fehlen. Die Koalition hatte im Januar einen Gesetzesentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgelegt.
Neben den Grünen haben auch die anderen Oppositionsparteien den Gesetzentwurf bemängelt. Die Linke kritisierte, der Entwurf gehe bezüglich der Förderung, Beteiligung und dem Schutz von Kindern nicht weit genug. Die FDP hatte Grundgesetzänderungen über Kinderrechte hinaus gefordert und angekündigt, ihre Zustimmung zu dem Entwurf auch von der Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in den Antidiskriminierungsartikel (Artikel 3) abhängig zu machen. Die AfD hatte sich gänzlich ablehnend zu einer Grundgesetzänderung geäußert. Auch Kinderrechtsorganisationen hatten Kritik geübt, unter anderem, dass die vorgesehene Regelung hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibe.