Niederlage von Lunapharm vor Oberverwaltungsgericht

Berlin (epd). Das umstrittene Arzneimittelunternehmen Lunapharm hat vor Gericht eine entscheidende weitere Niederlage gegen das brandenburgische Landesgesundheitsamt erlitten. Der Widerruf der Erlaubnis zum Herstellen von Arzneimitteln und zum Großhandel damit sei rechtmäßig gewesen, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Freitag in Berlin mit. (AZ: OVG 5 S 17/20)

Die Beschwerde der in Brandenburg ansässigen Firma gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam sei zurückgewiesen worden, hieß es. Der OVG-Beschluss vom Donnerstag sei unanfechtbar. Der Pharma-Skandal um den möglichen Handel von Lunapharm mit gestohlenen Krebsmedikamenten hatte 2018 zum Rücktritt von Brandenburgs damaliger Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) geführt.

Das Landesgesundheitsamt hatte laut Gericht argumentiert, die Geschäftsführerin von Lunapharm verfüge nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit. Das Unternehmen habe unter anderem mehrere Jahre lang Arzneimittel in nennenswertem Umfang von einer griechischen Apotheke bezogen, die nicht zum Großhandel berechtigt gewesen sei. Zudem sei mit einem Krebs-Medikament in italienischer Aufmachung gehandelt worden, obwohl ein legaler Bezug aus Italien nicht möglich gewesen sei. Vertriebswege seien verschleiert worden.

Das OVG habe die erhobenen Vorwürfe "bei summarischer Prüfung als bestätigt" angesehen, hieß es am Freitag. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass die Firma ohne das Verbot der Behörde "ihre Aktivitäten in vergleichbarem Umfang und mit ähnlichen Kooperationspartnern" fortsetze.