Koblenz (epd). Das Oberlandesgericht Koblenz hat am Freitag einen ranghohen Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der 2. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 38 Jahre alte türkische Staatsbürger zwischen 2017 und 2019 die Aktivitäten der PKK in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland koordiniert hatte. Damit sei der Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erfüllt. Unter dem Decknamen "Rojhat" habe er als "hauptamtlicher Kader" zuletzt die PKK-Region "Hessen" geleitet, nachgeordneten Aktivisten Anweisungen erteilt und Spenden gesammelt.
In der Verhandlung hatte der Angeklagte eingeräumt, Gelder gesammelt und politische Veranstaltungen organisiert zu haben. Er habe sich vor dem Hintergrund selbst erlebter Repressalien gegen die Unterdrückung der Kurden in der Türkei engagiert. Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht nach eigenen Angaben, dass der Mann selbst bei seinen Aktivitäten keine Gewalt angewandt oder Druck ausgeübt habe. An der Vorbereitung bewaffneter Anschläge sei er nicht beteiligt gewesen.
Strafverschärfend sei hingegen der lange Zeitraum, über den er die Aktivitäten der PKK unterstützt habe. Der Angeklagte war im Januar 2020 am Bahnhof des Frankfurter Flughafens festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Kurdische Arbeiterpartei kämpft in der Türkei auch mit militärischen Mitteln für eine Autonomie oder Unabhängigkeit Kurdistans. Nach zahlreichen gewaltsamen Aktionen war die Kurdische Arbeiterpartei 1993 in der Bundesrepublik verboten worden. Die EU stuft sie als terroristische Organisation ein. Vor allem von Politikern der Linken wurde in den vergangenen Jahren eine Aufhebung des Verbots gefordert. Wegen der Mitgliedschaft in der Organisation stehen Kurden in Deutschland immer wieder vor Gericht. Auch in Koblenz läuft zurzeit noch ein weiteres Verfahren gegen einen mutmaßlichen PKK-Funktionär aus dem Raum Mainz.