Brüssel (epd). Die EU-Kommission bringt Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil dieses zu wenig Naturschutzgebiete ausgewiesen habe. Das Land habe seine Pflichten aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tiere und Pflanzen verletzt, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel. Die Frist für die nötigen Maßnahmen sei in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Bei einer Verurteilung vor dem EuGH können Deutschland am Ende Strafzahlungen drohen.
Den Angaben zufolge forderte die Kommission Deutschland schon 2015 und dann erneut 2019 und 2020 zum Handeln auf. Außer der mangelhaften Ausweisung von Schutzgebieten rügt Brüssel, dass die für die einzelnen Gebiete festgelegten Erhaltungsziele nicht ausreichend "quantifiziert und messbar" seien und keine ausreichende Berichterstattung ermöglichten. Darüber hinaus vermutet die Kommission, "dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe erhebliche Folgen für die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen.
Der Nabu erklärte, Deutschland erhalte eine "Quittung für Nichtstun". Aus Sicht der Naturschützer sind nun vor allem die Bundesländer gefordert. Diese müssten die Vorgaben systematisch umsetzen, erklärte die Organisation am Donnerstag in Brüssel und Berlin. Die Bundesregierung sei mit Blick auf die marinen Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee am Zug.