Man werde sich bei der nächsten Sitzung der arbeitsrechtlichen Kommision für Landeskirche und Diakonie für eine solche Prämie einsetzen, teilte der vkm am Dienstag in Augsburg mit. Alternativ seien auch Ersatzleistungen möglich, etwa freie Tage.
Die erschwerten Bedingungen für die Mitarbeiter hätten "zeitliche und inhaltliche Formen angenommen, die nicht absehbar waren", heißt es in der Mitteilung. Die Beschäftigten seien einem "wachsenden Anforderungs- und oft hohem Gefährdungspotential" ausgesetzt, etwa in Kindertagesstätten oder in der Pflege.
Einzelne große diakonische Dienstgeber hätten zwar schon freiwillige Zahlungen geleistet. Es dürfe jedoch keine "Zweiklassengesellschaft" geben zwischen Trägern, die sich eine Prämie leisten und "solchen, die sich verweigern", so der vkm. Nach Auffassung des Verbands drohe Kirche und Diakonie ein Imageschaden. So würden von anderen Arbeitgebern in denselben Tätigkeitsfeldern durchaus Prämien gezahlt. Daher dürfe auch in der kirchlich-diakonischen Dienstgemeinschaft die Wertschätzung der Mitarbeiter "nicht auf die lange Bank geschoben werden".
Die Bundesregierung hatte Ende des vergangenen Jahres die Möglichkeit verlängert, Beschäftigten eine Corona-Prämie auszuzahlen. Die Sonderzahlung kann bis 30. Juni 2021 gewährt werden und ist bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.