Berlin (epd). Die in der Corona-Krise gewährten Erleichterungen für Hartz-IV-Bezieher könnten einer Studie zufolge auch nach der Pandemie sinnvoll bleiben. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin in einer am Freitag vorgestellten Untersuchung, in der die Wirkungen der befristeten Sonderregeln untersucht wurden. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis zum Jahresende. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat jedoch einen Gesetzesvorschlag gemacht, mit dem der Zugang zu den staatlichen Leistungen dauerhaft erleichtert werden soll.
Um in der Corona-Krise schnelle Hilfen für Langzeitarbeitslose zu ermöglichen und gleichzeitig die Jobcenter zu entlasten, wurden die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen bei Verstößen gegen Hartz-IV-Auflagen verzichtet. Die DIW-Studie zeigt, dass die Akzeptanz der Wohnkosten "in tatsächlicher Höhe" dem Staat nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde - "bei gleichzeitig großem Nutzen", wie es in der Studie heißt.
Auch eine Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Bezieher hätte insgesamt positive Folgen. Nach Ansicht der Forscher könnte dies dazu führen, dass die Zahl der Menschen, die trotz berechtigtem Anspruch auf die staatliche Leistung verzichten, sinkt. Denn: "Viele fürchten vor allem die Offenlegung ihrer Finanzen und scheuen sich daher, Hartz IV zu beantragen, obwohl es ihnen zustünde."
Für eine gänzliche Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Leistungsempfänger, fehlen. Dies zeigten Befragungen. In der Corona-Krise wurde die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher deutlich abzumildern, umgesetzt.