Berlin (epd). Nach monatelangem Streit hat die Koalition sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach am Freitag von einem Durchbruch für die Menschenrechte. Das geplante Gesetz werde das bisher stärkste in Europa. Es stärke auch Unternehmen, die schon heute auf Standards in ihrer Lieferkette achten. "Es wird vielen Menschen mehr Rechte geben", zeigte sich Heil überzeugt.
Ein Lieferkettengesetz soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. "Freiwilligkeit allein reicht nicht aus", sagte Minister Heil.
Das geplante Gesetz soll Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften ermöglichen, vor deutschen Gerichten zu klagen, wenn Menschenrechtsverletzungen vermutet werden. Eine staatliche Kontrollbehörde muss "mit einem robusten Mandat" gemeldeten Sorgfaltsverletzungen von Unternehmen vor Ort nachgehen. Zwangs-und Bußgelder sind möglich. Bei Verstößen sollen Unternehmen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgenommen werden. "Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz mit Zähnen", sagte Heil.
Die Zahl der Unternehmen, für die das Gesetz verbindlich gelten soll, soll den Angaben zufolge wachsen: Beginnend bei großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab 2023. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten folgen ab 2024.
In der Regierung sorgte das Thema monatelang für Streit. Während das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Entwicklungsministerium schon im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte erarbeitet hatte, stellte sich das Wirtschaftsministerium quer. Minister Altmaier befürchtete zu große Belastungen für Unternehmen.
Das Regelwerk geht zurück auf die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten von 2011. Daraufhin hat Deutschland 2016 den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) beschlossen, der auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD bekräftigt wird. Dieser sah vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Es stellte sich heraus, dass noch nicht einmal ein Fünftel der rund 7.400 Unternehmen die Anforderungen hinreichend erfüllt.
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